Grundpflege

Die Grundpflege umfasst folgende Leistungen:

Körperpflege nach §36 SGBXI

Positionierungen

Mund- und Zahnpflege

Vorbeugende Maßnahmen

An- und Auskleiden

Mobilisation

Kämmen und Rasieren

Hilfe bei Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen:

Vitalzeichenkontrolle

Wundversorgungen

Kompressionstherapie

Katheterpflege

Stomaversorgung

Verabreichen von Injektionen

Dekubitusbehandlung

Richten der Medikamente und Medikamentengabe

Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung

Die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung umfasst folgende Leistungen:

Wechseln der Bettwäsche

Bügeln

Begleitung zu Terminen

Geschirrspülen

Fensterputzen

Einkäufe

Waschen der Wäsche

Reinigen der Wohnung und Hilfsmittel

Besorgungen aller Art

Die Besorgungen aller Art umfassen folgende Leistungen:

Vitakt Hausnotrufsysteme

Kurzzeitpflege

Pflegehilfsmittel

Essen auf Rädern

Betreutes Wohnen

Gemeinsam. Sicher. Selbstbestimmt.

Wir freuen uns, unser Angebot zu erweitern:

Rurtal Pflege Nierhoff hat zwei Wohngruppen übernommen und bietet künftig Betreutes Wohnen an.

In unseren Wohngruppen werden Seniorinnen und Senioren in familiärer Atmosphäre leben – mit eigenem Zimmer, Gemeinschaftsbereichen und 24-Stunden-Betreuung durch unser erfahrenes Pflegeteam und unterstützenden Partnern. Wir unterstützen im Alltag, fördern Selbstständigkeit und schaffen ein sicheres Zuhause mit Herz.

Ihre Vorteile:

Individuelle Betreuung rund um die Uhr

Eigenes Zimmer in barrierefreier Umgebung

Gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten

Pflege nach Bedarf – liebevoll und kompetent

Möchten Sie mehr erfahren oder uns kennenlernen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Verhinderungspflege nach §39

Die Verhinderungspflege nach §39 umfasst folgende Leistungen:

 Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist. Die Verhinderungspflege kann für die Bereiche Sachleistungen (§36) und Betreuungsleistungen (§45) verwendet werden. Ab dem 01.07.2025 werden die Verhinderungspflege (bis 30.06.2025 1685 €) und Kurzzeitpflege zusammengefasst und belaufen sich auf einen maximal verfügbaren Betrag von 3.539 €. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

FAQ – Ambulante Pflege

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum:

Pflegeberatung
nach § 37.3

für alle Pflegegrade

Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung
der Selbständigkeit

Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit

Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren: