Betreutes Wohnen
Gemeinsam. Sicher. Selbstbestimmt.
Wir freuen uns, unser Angebot zu erweitern:
Rurtal Pflege Nierhoff hat zwei Wohngruppen übernommen und bietet künftig Betreutes Wohnen an.
In unseren Wohngruppen werden Seniorinnen und Senioren in familiärer Atmosphäre leben – mit eigenem Zimmer, Gemeinschaftsbereichen und 24-Stunden-Betreuung durch unser erfahrenes Pflegeteam und unterstützenden Partnern. Wir unterstützen im Alltag, fördern Selbstständigkeit und schaffen ein sicheres Zuhause mit Herz.
Ihre Vorteile:
Individuelle Betreuung rund um die Uhr
Eigenes Zimmer in barrierefreier Umgebung
Gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten
Pflege nach Bedarf – liebevoll und kompetent
Möchten Sie mehr erfahren oder uns kennenlernen? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Verhinderungspflege nach §39
Die Verhinderungspflege nach §39 umfasst folgende Leistungen:
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist. Die Verhinderungspflege kann für die Bereiche Sachleistungen (§36) und Betreuungsleistungen (§45) verwendet werden. Ab dem 01.07.2025 werden die Verhinderungspflege (bis 30.06.2025 1685 €) und Kurzzeitpflege zusammengefasst und belaufen sich auf einen maximal verfügbaren Betrag von 3.539 €. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
FAQ – Ambulante Pflege
Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum:
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Was ist ambulante Krankenpflege?
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Welche Vorteile bietet ambulante Krankenpflege?
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Wie geht es weiter, wenn Sie auf Hilfe anderer angewiesen sind?
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Über welche Bereiche erstreckt sich unser Leistungsangebot?
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Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?
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Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?
Pflegeberatung
nach § 37.3
für alle Pflegegrade
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung